Stellplatzordnung

Herzlich Willkommen !

 

Sehr geehrte Gäste,

 

wir freuen uns, euch auf unserem Wohnmobilstellplatz begrüßen zu dürfen und wünschen einen erholsamen und unvergesslichen Aufenthalt. Um allen unseren Gästen eine angenehme Zeit zu ermöglichen, bitten wir euch höflich, die nachfolgende Stellplatzordnung zu respektieren. Mit dem Befahren des Geländes erkennen Sie diese Ordnung als verbindlich an. Nachfolgend findet ihr alle Informationen die ihr für einen erholsamen Aufenthalt benötigen.

 

 

 Stellplatzordnung für den Wohnmobilstellplatz “Zum Grubengeist”

 

§ 1 Geltungsbereich und Zweck

 

Diese Stellplatzordnung gilt für alle Nutzer (Gäste und deren Besucher) des Wohnmobilstellplatzes “Zum Grubengeist”

Der Stellplatz dient ausschließlich der temporären, touristischen Nutzung durch Wohnmobile. Dauerhaftes Abstellen oder Wohnen ist nicht gestattet.

 

§ 2 An- und Abreise

 

  • Anreise: Die Anreise ist täglich zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr möglich. Bitte melden euch unverzüglich nach eurer Ankunft per E-Mail ([email protected]) an. Gebt in der Betreffzeile euer Kennzeichen und Namen an.
  • Platzwahl: Sucht euch eine freie, parzellierte Fläche aus und stellt euer Fahrzeug so ab, dass die Markierungen eingehalten werden und benachbarte Parzellen nicht beeinträchtigt werden. Rangiert stets mit der gebotenen Vorsicht.
  • Abreise: Sonntags könnt ihr euren Aufenthalt bis 18 Uhr genießen, vorausgesetzt, die Parzelle ist für nachfolgende Camper nicht reserviert.. Bei Abreise bis 18 Uhr an den Tagen Montag bis Freitag werden dann nochmal 5 Euro fällig. Bei einer späteren Abreise ist eine weitere Übernachtungsgebühr zu entrichten.. Voraussetzung für eine spätere Abreise ist immer, dass die Parzelle für nachfolgende Camper nicht reserviert ist Bei reservierten Parzellen fahrt bitte am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr vom Platz.

Der genutzte Stellplatz ist in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Nachfolgende Wohnmobilisten werden sich freuen.

 

§ 3 Verhalten auf dem Platz

 

  • Ruhezeiten: Die allgemeinen Ruhezeiten sind zu respektieren. 
  • Nachtruhe: von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Zu dieser Zeit ist absolute Ruhe einzuhalten.
  • Mittagsruhe: von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Während dieser Zeiten sind jeglicher Lärm und laute Musik zu unterlassen. Fahrzeugtüren und Klappen sind leise zu schließen. Der Betrieb von Generatoren ist grundsätzlich untersagt.
  • Sauberkeit und Ordnung:
  • Jeder Gast ist für die Sauberkeit auf seiner Parzelle verantwortlich. Bitte haltet den gesamten Platz sauber. Abfälle sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bitte beachtet die Vorschriften zur Mülltrennung.
  • Fahrzeuge: Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Das Waschen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Reparaturen sind nur in unaufschiebbaren Notfällen und nach Rücksprache mit der Platzverwaltung erlaubt. Wohnwagen und PKW´s sind nur nach telefonischer Rücksprache erlaubt. Ausnahme: Ihr bringt euren PKW in eurem Wohnmobil mit.
  • Hunde und Haustiere: Hunde sind willkommene Gäste, müssen jedoch auf dem gesamten Gelände stets an der Leine geführt werden. Verunreinigungen durch Tiere sind vom Halter unverzüglich zu beseitigen. In den Sanitär- und Servicebereichen sind Tiere nicht gestattet.
  • Grillen und offenes Feuer:
  • Offenes Feuer (Lagerfeuer) ist strengstens verboten.
  • Das Grillen mit Gas- und Elektrogrills ist gestattet, sofern Dritte nicht belästigt werden und ausreichender Sicherheitsabstand zum Fahrzeug und brennbaren Materialien eingehalten wird.
  • Holzkohlegrills sind nicht erlaubt.

 

§ 4 Ver- und Entsorgung

 

  • Frischwasser: Die Entnahme von Frischwasser ist nur zum Befüllen des Fahrzeugtanks vorgesehen. Das Waschen von Gegenständen oder Fahrzeugen an der Frischwassersäule ist untersagt.
  • Strom: Die Stromentnahme ist nur mit geprüften und für den Außenbereich zugelassenen Kabeln und Steckverbindungen (CEE) gestattet. Die Anweisungen an den Stromsäulen sind zu befolgen.
  • Abwasser und Chemietoilette: Die Entsorgung von Grauwasser (Abwasser aus Dusche/Spüle) und der Inhalt von Chemietoiletten darf ausschließlich an der dafür vorgesehenen Ver- und Entsorgungsstation erfolgen. Das Ablassen auf dem Stellplatz oder in die Natur ist strengstens verboten und wird zur Anzeige gebracht.

 

§ 5 Gebühren

 

  • ÜbernachtungspreisPreis für ein Wohnmobil und bis zu zwei Erwachsene: 21,50 € pro Nacht, jeder weitere Gast ab 12 Jahre, 5 € pro Nacht incl. Duschen, WC, Grauwasserentsorgung, Chemietoilette leeren und Trinkwasser auffüllen ( bis 100 Liter). Wer mehr benötigt, bezahlt bitte dann pro 100 Liter noch 1 €. Und wer Strom benötigt, bekommt ihn für 3,50 € pro Tag. Wer mehr Strom benötigt zahlt bitte 6,50 €
  • Bitte direkt nach dem Auffahren für den kompletten Aufenthalt im voraus bezahlen.
  • Am Sanni Bau sind Umschläge, bitte Name und Anschrift drauf, Geld rein und ab in den Kohlebunker. Und nicht betuppen, Wir sehen alles.

 

§ 6 Sicherheit und Haftung

 

Der Betreiber haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Eigentum der Gäste (z.B. durch Diebstahl, Sturm, Feuer, Wildtiere), es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Betreibers oder seiner Mitarbeiter vor.

Jeder Gast haftet für Schäden, die er oder seine Begleiter bzw. Tiere auf dem Stellplatzgelände verursachen.

Eltern haften für ihre Kinder. Kinder bis 12 Jahre dürfen nur unter Aufsicht die Einrichtungen des Platzes nutzen.

Im Notfall (Feuer, medizinischer Notfall Tel. 112  Polizei Tel. 110) alarmieren Sie bitte umgehend die entsprechenden Rettungsdienste und informiert bitte die Platzverwaltung unter +4915170011169.  

 

§ 7 Hausrecht

 

Das Personal des Stellplatzes übt das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen, insbesondere zur Aufstellung der Fahrzeuge, ist Folge zu leisten.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die gegen die Stellplatzordnung verstoßen, des Platzes zu verweisen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Gebühren.

Gewerbliche Tätigkeiten jeglicher Art sind auf dem Stellplatz ohne schriftliche Genehmigung des Betreibers verboten.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Genießen Sie Ihre Zeit bei uns!

 

Ihr Team vom Wohnmobilstellplatz “Zum Grubengeist”

 

 

 

Betreiber: Christian Pavlicic und Daniela Leonhards, c/o Metallbau Pavlicic, Im Mühlenwinkel 3, 47506 Neukirchen-Vluyn, 02845 / 9842938 Telefonnummer für Rückfragen / Notfälle +4915170011169 www.wegventure.de Stand: August 2025